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Buchhalter und Bilanzbuchhalter

 
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Lohnbuchhaltung

- lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung -

Laufende Lohn- und Gehaltsabrechnungen sind mehr als das bloße Addieren und Ablesen von Zahlen.

Es müssen laufend steuerrechtliche und sozial- versicherungsrechtliche Vorschriften beachtet werden.

Die neuesten Kenntnisse von Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen sind notwendig, um eine richtige laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung zu erstellen.

Mit modernster EDV erbringen wir individuelle Betreuungsleistung im Bereich laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung.

 
 

 
 

News:
Wir freuen uns, Ihnen unsere neue Internetseite präsentieren zu können.

Aktueller Tipp:
Hat der Steuerpflichtige eine nach seiner eigenen Erklärung beabsichtigte Investition tatsächlich nicht innerhalb des Anschaffungszeitraumes getätigt, müssen erhöhte Anforderungen über das Fortbestehen seiner Investitionsabsicht gestellt werden. Daher ist es nach Meinung des Bundesfinanzhofs zumutbar und gerechtfertigt, eine sachlich einleuchtende Begründung zu verlangen, weshalb die Investition trotz gegenteiliger Absichtserklärung bislang nicht durchgeführt worden, aber gleichwohl weiterhin geplant ist 
(Bundesfinanzhof vom 06.09.2006).

 Links
www.bbh.de

www.bundesfinanzministerium.de

www.ing-buero-moeller.de

www.binotto.de

www.getraenke-thiel.de

www.kuenstlergruppe-petersburg.de

www.neuffen.de